Angebot über Zusammenarbeit | Juni 2016 | SAF

| Lesedauer: 3 Min

Standard Audit File in kleinen und mittleren Unternehmen

Ab Januar 2017 sind Gesellschaften im Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen verpflichtet, das Standard Audit File (SAF) zu implementieren und anzuwenden. In der Praxis bedeutet der Prozess der Implementierung von SAF eine große Herausforderung für Unternehmen, sowohl hinsichtlich der technischen Integrierung der Buchführungssysteme mit der Software zur SAF- Erstellung als auch der Gewährleistung der Korrektheit und Vollständigkeit der mittels SAF übermittelten Angaben.

Beratung im Bereich der Implementierung und Anwendung von SAF 

Komplexe allgemeine Beratung 

Um das SAF erfolgreich implementieren zu können, muss man die Tätigkeit des Unternehmens sowie die vorhandenen Informatiksysteme, die zur Erhebung und Verarbeitung von Buchführungsdaten und steuerlichen Angaben verwendet werden, verstehen. Nur dann kann eine optimale Lösung geplant und erarbeitet werden. In diesem Zusammenhang umfassen unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich der SAF-Implementierung folgende Punkte:

  • Kenntnisnahme der Tätigkeit und der Geschäftstransaktionen des Unternehmens
  • Kenntnisnahme der Informatiksysteme des Unternehmens und deren gegenseitigen Schnittstellen
  • Zuordnung des Buchführungssystems zu den SAF-Strukturen, die auf der Basis der Buchführungsdaten und steuerlichen Angaben gebildet werden
  • Unterstützung bei der Implementierung von Softwarelösungen zur fristgerechten und korrekten SAF- Erstellung
  • Durchführung von Tests hinsichtlich der Kompatibilität der Buchführungsdaten mit SAF-Daten
  • Unterstützung bei der Erstellung von SAF-Monatsberichten
  • Übermittlung der Daten an Steuerbehörden.

Sonderbereiche 

Kompilation der Buchführungsdaten

Die korrekte Erstellung und Übermittlung von Berichten im Rahmen von SAF erfordert eine genaue Zuordnung der Buchführungsdaten zu den entsprechenden SAF-Berichtsposten. In diesem Bereich können wir Ihnen folgende Lösungen vorschlagen:

  • Analyse der Quellen und der Datenbanken
  • Unterstützung bei der Zuordnung der einzelnen Datengruppen zu den entsprechenden SAF- Berichtsposten
  • Durchführung von Tests hinsichtlich der Kompatibilität der Buchführungsdaten mit den SAF-Daten.

Aggregierung und Integration der Buchführungsdaten

Die Erstellung von SAF-Berichten bei Unternehmen, die ihre Tätigkeit im Rahmen von mehreren Betrieben mit separaten Buchführungsdatenbanken und unterschiedlichen Buchführungssystemen ausüben, bedeutet eine große Herausforderung in Bezug auf die Korrektheit und Vollständigkeit der SAF-Daten. Daher wollen wir Ihnen Unterstützung in den folgenden Gebieten vorschlagen:

  • Einführung von Lösungen zur regelmäßigen und systematisierten Aggregierung von Daten der jeweiligen Niederlassungen und anderer Organisationsbestandteile des Unternehmens
  • Umwandlung von Gesamtdaten in ein einheitliches Format
  • Erstellung von SAF-Berichten mit Gesamtdaten der ganzen Organisation
  • Überprüfung der Korrektheit der umgewandelten und aggregierten Daten mit den Buchführungsdaten.

Übergangsphase 

Angesichts des großen Zeitaufwands des Implementierungsprozesses und der
potenziellen Fehler bei der Funktionsweise der Informatiksysteme zur Erstellung der
SAF- Berichte in der Anfangsphase, kommen wir denjenigen Unternehmen, bei denen
der Stand der Arbeiten im Bereich der SAF- Implementierung die Übermittlung der
ersten Berichte zum Beginn des Jahres 2017 nicht erlauben wird, entgegen. Unsere
Dienstleistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Aggregierung, Kompilation und Integration der Daten aus denBuchführungssystemen
  • Erstellung von SAF-Berichten in der Übergangsphase unter Verwendung unserer Informatikwerkzeuge
  • Überprüfung der Kompatibilität der Buchführungsdaten mit den SAF-Berichten
  • fristgerechte Übermittlung der Berichte an Steuerbehörden in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitabständen.

Vorteile

Unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich von SAF erlauben Ihnen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die ab Januar 2017 in Kraft treten
  • Sicherstellung der korrekten Funktionsweise des Systems
  • laufende Überprüfung und Einführung von Veränderungen ins System zwecks Anpassung an neue formelle oder geschäftsbezogene Anforderungen,
  • Gewährleistung der Vollständigkeit und Korrektheit der Daten, die mittels der SAF- Berichte an Steuerbehörden übertragen werden
  • Überprüfung der Kompatibilität der Daten zwischen dem Buchführungssystem und dem SAF-Bericht
  • fristgerechte Übermittlung der SAF-Berichte an Steuerbehörden.