Meldung von Steuergestaltungen (MDR)

| Lesedauer: 2 Min

Ab dem 1. Januar 2019 gilt die Meldepflicht gegenüber dem Vorsteher der Landessteuerverwaltung in Bezug auf die Steuergestaltungen (MDR – Mandatory Disclosure Rules). Die Meldepflicht kann sowohl für den Unternehmer (geschäftsführende Organe) als auch für seine Mitarbeiter (z.B. Geschäftsleitung oder die Mitglieder der Buchhaltungs- und Finanzbuchhaltungsteams), die mit ihm kooperierenden Rechtsträger sowie die externen Berater (z.B. Rechtsbeistände, Steuerberater, Buchhalter) gelten. Das Versäumnis dieser Pflicht wird mit sehr hohen verwaltungsrechtlichen und steuerstrafgesetzlichen Geldstrafen geahndet.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir an:

  • MDR

    Prüfung

      , d.h. eine Überprüfung, ob im Unternehmen die Pflicht zur Meldung der Steuergestaltungen oder die Pflicht zur Ergreifung zusätzlicher damit verbundener Maßnahmen besteht:

      • Analyse der bisherigen oder geplanten Geschäftslösungen im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen, als Steuergestaltung behandelt zu werden
      • Identifizierung der Rolle des Unternehmens und seiner Vertreter in der betreffenden Steuergestaltung (Betreuer, Unterstützer, Begünstigter)
      • Hinweis auf Melde- und sonstige Pflichten
      • Bei Unternehmen oder Personen, die als Betreuer fungieren, ist es bei Erfüllung zusätzlicher Kriterien obligatorisch, ein erhöhtes Niveau der MDR-Regelung umzusetzen (z.B. Einführung des internen Verfahrens); dies kann insbesondere bei der Zentralisierung von Steuer- und Buchhaltungsfunktionen innerhalb von Unternehmensgruppen der Fall sei
      • Vorbereitung und Umsetzung der

    MDR

      -Anleitungen, die eine korrekte und rechtzeitige Ausführung der Aufgaben ermöglichen:

      • bei der Anleitung handelt es sich um ein Prozess-Tool, das es ermöglicht, sowohl zu überprüfen, ob die betreffende steuerliche
      • Lösung eine Steuergestaltung ist als auch sie entsprechend zu melden
      • Unterstützung bei der Anwendung der MDR-Anleitung
  • Durchführung einer Schulung über die Anwendung der MDR-Anleitung
  • Durchsicht der bereits gemeldeten Steuergestaltungen
  • MDR-Schulungen für Mitarbeiter und Entscheidungsgremien
  • Einrichtung der Funktion eines MDR-Koordinators (der entweder ein Mitarbeiter des Unternehmens oder ein TPA-Mitarbeiter sein kann)
  • Vorbereitung der von den Steuerbehörden angeforderten MDR-Meldungen (MDR-1, MDR-2 und MDR-3 und MDR-4)
  • Beratungsgespräche über die Regelungen zur Meldung von Steuergestaltungen, einschließlich der Vorbereitung von steuerrechtlichen Stellungnahmen bzgl. der Regelungen zur Meldung von Steuergestaltungen.

 

Ihre Ansprechpersonen