Was Investoren & Unternehmer wissen müssen!
Welche steuerlichen Änderungen bringt das Jahr 2021 in Bulgarien? Was sollten Investoren künftig beachten – und von welchen Entscheidungen profitieren sie? Die Expertinnen und Experten von TPA haben die wichtigsten Steuer-News für Bulgarien für Sie zusammengefasst.
Neue MwSt.-Regeln für Fernverkäufe von Gegenständen
Aufgrund der Richtlinien (EU) 2017/2455 und 2019/1995 des Rates hat das bulgarische Parlament das Mehrwertsteuergesetz durch mehrere neue Regeln betreffend Fernverkäufe von Gegenständen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- bzw. Fernsehdienstleistungen sowie andere elektronisch erbrachte Dienstleistungen abgeändert.
Eine wesentliche Änderung im Hinblick auf die Fernverkäufe von Gegenständen ist die Einführung einer Grenze von EUR 10.000 für die Bestimmung des Ortes der Dienstleistungserbringung von in der EU ansässigen Betreibern. Sobald diese Schwelle überschritten wird, gilt der Fernverkauf als in jenem Mitgliedsstaat erfolgt, in dem die Beförderung endet. Um eine mehrwertsteuerliche Mehrfachregistrierung zu vermeiden und die Einhaltung der Mehrwertsteuerbestimmungen zu erleichtern, sieht das geänderte Gesetz auch die Option einer zentralen Anlaufstelle für die MwSt.-Registrierung dieser Betreiber vor. Die Änderungen treten mit 01.07.2021 in Kraft.
Neue Fristen für Steuererklärungenin Bulgarien
Das bulgarische Parlament hat eine Änderung der Fristen für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung verabschiedet. Ursprünglich sollten diese Änderungen zeitlich befristet sein, aber aufgrund der COVID-19-Krise wurden die neuen Einreichfristen nun dauerhaft eingeführt.
- Die jährliche Körperschaftsteuererklärung ist nun nicht mehr spätestens am 31. März, sondern im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. Juni einzureichen.
- Die Frist für die Zahlung der für das Vorjahr fälligen Körperschaftsteuer wurde von 31. März auf 30. Juni des Folgejahres erstreckt.
- Die Frist für die Zahlung der Steuer auf Auslagen (z.B. Steuer auf die Privatnutzung von Firmenvermögen, Bewirtung, usw.) wurde ebenfalls bis 30. Juni erstreckt.
- Die Fristen für die Einreichung der Jahresabschlüsse aller Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzes, für gemeinnützige juristische Personen sowie für alle anderen Unternehmen wurden dauerhaft von 30. Juni bis 30. September des Folgejahres erstreckt. Diese Änderung betrifft das Rechnungslegungsgesetz.
- Die Frist für die Einreichung der lokalen Verrechnungspreisdateien wurde von 31. März auf 30. Juni des Folgejahres erstreckt. Im Hinblick auf die persönliche Einkommensteuer natürlicher Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit als Kaufleute im Sinn des Handelsgesetzes ausüben – einschließlich Einzelkaufleute –, wurde die Frist für die Einreichung der jährlichen Einkommensteuererklärung und des Jahresabschlusses auf den Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. Juni festgelegt. Die fällige Steuer ist bis zum 30. Juni zu bezahlen.
Für andere Einkommensquellen natürlicher Personen bleibt die Frist für die Einreichung der Steuererklärung längstens der 30. April.
Neues Mindestgehalt 2021
Ab 01.01.2021 beträgt die gesetzliche Untergrenze für das Monatsgehalt BGB 650 (EUR 332).