Steuererleichterungen

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IT & Middle Market


Analyse der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Steuererleichterungen und Unterstützung bei der Umsetzung.

Basierend auf der Erfahrung und dem Fachwissen unserer Steuerberater bieten wir umfassende Unterstützung bei der Implementierung der IP BOX, einer Form der ermäßigten Besteuerung von Einkünften aus bestimmten Rechten an geistigem Eigentum – zum Steuersatz von 5 % (ESt/KSt).

Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir an:

  • Analyse der ausgeübten Geschäftstätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Implementierung der IP BOX
  • Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
  • Überprüfung Ihrer internen Dokumentation im Hinblick auf die Sicherung des Rechts, die IP BOX-Steuererleichterung in Anspruch zu nehmen
  • Vorbereitung des Erfassungsverfahrens für die IP BOX
  • Erstellung einer Kalkulation der Einkünfte für die IP BOX
  • Regelmäßige Steuerprüfungen im Bereich der IP BOX
  • Durchgehende Unterstützung in der Gesamtetappe der Abrechnung der IP BOX-Steuererleichterung
  • Vertretung bei eventuellen Prüftätigkeiten in Bezug auf die Inanspruchnahme der IP BOX-Steuererleichterung

Basierend auf der Erfahrung und den Kenntnissen unserer Steuerberater bieten wir umfassende Unterstützung im Prozess der Implementierung von F&E-Steuererleichterungen, die eine Form der zusätzlichen Verbesserung des Cashflows des Unternehmens darstellen, und zwar durch die Möglichkeit, zusätzliche Abzüge vom Einkommen zu tätigen.

Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir an:

  • Analyse der ausgeübten Geschäftstätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Implementierung der F&E-Steuererleichterung
  • Analyse der Ausgaben im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit
  • Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
  • Vorbereitung des Erfassungsverfahrens für die Zwecke der F&E-Steuererleichterung
  • Erstellung einer Kalkulation von förderfähigen Ausgaben für die Zwecke der Abrechnung der F&E-Steuererleichterung
  • Regelmäßige Steuerprüfungen im Bereich der F&E-Steuererleichterung
  • Durchgehende Unterstützung in der Gesamtetappe der Abrechnung der F&E-Steuererleichterung
  • Vertretung bei eventuellen Prüftätigkeiten in Bezug auf die Inanspruchnahme der F&E-Steuererleichterung
  • Überprüfung der Möglichkeit und Begründetheit, den Status eines Forschungs- und Entwicklungszentrums zu erlangen, der zu höheren Abzügen berechtigt

Es handelt sich dabei um eine ganz neue Regelung, die ab 2020 gilt und Anreize für kleine und mittlere Unternehmen schaffen soll, ihre Gewinne zu reinvestieren. Die Steuererleichterungen bestehen in der Stundung der Steuerzahlung bis zur Gewinnausschüttung, der Senkung des effektiven Steuersatzes auf erzielte und ausgeschüttete Gewinne und darin, dass keine getrennte Buchführung für Steuerzwecke geführt werden muss.
Die estnische Körperschaftsteuer ist für Kapitalgesellschaften bestimmt, deren Inhaber natürliche Personen sind, deren Einnahmen nicht über 100 Mio. PLN hinausgehen. Diese Lösung kann u.a. für viele polnische Familienunternehmen vorteilhaft sein und es kann eine Alternative für die Tätigkeiten sein, die bisher in Form von Personengesellschaften ausgeübt wurden.

Unsere Berater helfen Ihnen dabei:

  • zu ermitteln, ob es möglich ist, die estnische Körperschaftsteuer anzuwenden (insbesondere durch die Überprüfung der Investitionspläne und der Voraussetzungen für den Umstieg auf estnische Körperschaftsteuer)
  • zu ermitteln, ob es sich lohnt, die estnische Körperschaftsteuer im Vergleich zu anderen Steuererleichterungen und -anreizen anzuwenden (z. B. gegenüber der IP-Box, F&E-Erleichterung, Steuerbefreiungen für Steuerpflichtige, die in Sonderwirtschaftszonen und polnischen Investitionszonen tätig sind)
  • die Mindesthöhe der Investitionsausgaben zu ermitteln und die Ausgaben im Hinblick auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die Anwendung der estnischen Körperschaftsteuer zu identifizieren
  • zu ermitteln, ob es sich lohnt, zum estnischen Körperschaftsteuer-Modell zu übergehen, je nach den anstehenden Entwicklungsplänen und basierend auf Prognosen
  • die Höhe der Steuer im Zusammenhang mit dem Übergang zur estnischen Körperschaftsteuer zu ermitteln, darunter auch in den Etappen der Anpassung der estnischen Rechtsform an die Anforderungen der Präferenz (z. B. durch Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft)
  • die Steuerlage durch die Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft abzusichern

Das Finanzministerium plant für Mitte 2021 die Einführung der gesetzlichen Regelungen über die Steuererleichterung für Robotisierung. Ihr Ziel ist es, die Automatisierung zu erhöhen, was zu einer Verbesserung der Produktionseffizienz führt, die Kosten senkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit polnischer Unternehmen erhöht.

Die Erleichterung soll in der Möglichkeit bestehen, zusätzlich 50 % der für Investitionen in die Robotisierung angefallenen Kosten vom Einkommen abzuziehen (einschließlich der Ausgaben für Leasing und Schulungen für Mitarbeiter).

Die Steuererleichterung wird nicht ausgewählten Steuerpflichtigen vorbehalten sein (z.B. aufgrund der Branche oder der Größe des Unternehmens) – jeder Unternehmer, der die Bedingungen erfüllt, wird die Vergünstigung nutzen können.

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