Verzicht auf vereinfachte Vorauszahlungen im Jahr 2020

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Steuerrecht


Einführung der Möglichkeit, im Jahr 2020 auf vereinfachte Vorauszahlungen zu verzichten und Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen auf laufendes Einkommen.

Auf vereinfachte Vorauszahlungen werden „kleine Steuerpflichtige” verzichten können (Steuerpflichtige, deren Umsatzerlöse im vorangegangenen Steuerjahr den PLN-Gegenwert von 2 Millionen EUR nicht überschritten haben).

Steuerpflichtige, die auf die vereinfachten Vorauszahlungen verzichten, werden für den Zeitraum März – Dezember 2020 monatliche Vorauszahlungen auf das laufende Einkommen nach den allgemeinen Grundsätzen berechnen, wobei die für die Vormonate fälligen Vorauszahlungen, die in vereinfachter Form berechnet wurden, berücksichtigt werden.

Über den Verzicht auf die vereinfachte Form der Vorauszahlung ist in der für 2020 eingereichten Steuererklärung zu informieren.

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