Zahlungen außerhalb der weißen Liste

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Steuerrecht


Die Frist für die Anzeige einer Zahlung, die nicht auf ein Bankkonto aus der weißen Liste erfolgte, gegenüber den Vorsteher der Landessteuerauskunft wurde von 3 auf 14 Tage verlängert (gilt für Zahlungen von über 15 Tsd. PLN). Die 14-tägige Frist gilt nur während des wegen COVID-19 ausgerufenen EpidemieNotstands bzw. Epidemie-Zustands.

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