COVID-19 – Unterstützung für Unternehmen

Die polnische Regierung hat Vorschriften für Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erarbeitet und veröffentlicht. Sie bilden den so genannten Anti-Krisen-Schild, der die polnische Wirtschaft stabilisieren und ihr einen Investitionsanreiz geben soll, unter anderem durch die Aufrechterhaltung der Liquidität in den Unternehmen oder den Schutz der Beschäftigung.

Wir stellen die wichtigsten der verabschiedeten steuerlichen und rechtlichen Lösungen und möglichen Formen der Förderung vor, welche die polnische Wirtschaft im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie  unterstützen sollen.

Wenn Sie Fragen oder Zweifel über die verfügbaren Formen der Unterstützung für Unternehmer haben oder  eine mehr detaillierte Analyse benötigen, empfehlen wir Ihnen auch, sich an unsere Experten, Steuer-, Rechts- und Buchhaltungsberater zu wenden.

Unterstützung der Unternehmensliquidität

Angesichts des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie ist die Aufrechterhaltung der Liquidität für jede Geschäftstätigkeit von grundlegender Bedeutung. Die Entwicklung eines wirksamen Finanzplans, durch den so schnell wie möglich zusätzliche Mittel gewonnen werden können, ist die größte Herausforderung, der sich das Management der meisten Unternehmen in den kommenden Wochen stellen muss.

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Steuerrecht

Der Anti-Krisen-Schild enthält ein Paket verschiedener Lösungen auf dem Gebiet des Steuerrechts, von denen einige Auswirkungen auf die Verbesserung der Liquidität von Unternehmen haben können. Die übrigen beziehen sich hauptsächlich auf die Verschiebung der Fristen für die steuerliche Berichterstattung, die Aussetzung anhängiger Verfahren oder Änderungen in der Kommunikation mit den Steuerbehörden.

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Arbeitnehmerfragen

Mit der Gesetzesnovelle vom 2. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19 und anderen Infektionskrankheiten sowie durch sie verursachten Krisensituationen wird eine Reihe von  Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen im Arbeitnehmerbereich eingeführt.

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Immobilienbranche

Am 31. März 2020 unterzeichnete der Präsident das sog. Sondergesetz im Zusammenhang mit u.a. der Bekämpfung von COVID-19, der sofort im Gesetzblatt bekannt gegeben wurde (GBl. von 2020 Pos. 568). Das Gesetz bezieht sich in unterschiedlichem Maße auf viele Aspekte des Wirtschaftslebens, ohne dabei den Gewerbe- und Wohnimmobiliensektor auszulassen.

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Rechtliche Unterstützung

Die polnische Regierung hat Vorschriften für Maßnahmen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie erarbeitet und veröffentlicht. Sie bilden den so genannten Anti-Krisen-Schild, der die polnische Wirtschaft stabilisieren und ihr einen Investitionsanreiz geben soll, unter anderem durch die Aufrechterhaltung der Liquidität in den Unternehmen oder den Schutz der Beschäftigung.

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