Beratung im Bereich der öffentlichen Beihilfe

| Lesedauer: 3 Min

  • Subventionen

  • begünstigte Darlehen

  • begünstigte Darlehen mit der Möglichkeit der Tilgung

  • Befreiung von der Körperschaftsteuer

  • Befreiung von der Grundsteuer.

Beschaffung Und Abrechnung Von Finanzierung

Projektanalyse und Empfehlungen im Bereich der Modellierung

  • Analyse der Möglichkeiten des Erwerbs von Finanzhilfe. Die detaillierte Überprüfung von Investitionsplänen des zukünftigen Antragstellers gegenüber seinen organisatorischen und finanziellen Kapazitäten ermöglicht uns, die realen Chancen auf die Beschaffung von Finanzierung aus verfügbaren Förderprogrammen zu bestimmen und die optimalen Lösungen zu empfehlen.       
  • Ständige Kontrolle der Förderungsprogramme. Die Annahmen von Anträgen in Bezug auf die einzelnen Förderungsprogramme und operative Tätigkeiten stellen getrennte Verwaltungsverfahren dar und werden durch die unabhängigen Durchführungsbehörden unter Berücksichtigung von inhaltlichen, formalen und zeitbezogenen Kriterien vorgenommen. Das Profil des geplanten Investitionsprojektes ermöglicht meistens, die Umsetzung von mehr als einem Förderungsprogramm zu erwägen.  
  • Anfertigung der Antragsdokumentation. Unter Beteiligung des Kunden fertigen wir den kompletten Projektantrag gemäß den Anforderungen der Durchführungsbehörde an (Antrag samt Anlagen). Der Umfang von unserer Arbeiten umfasst die Anfertigung von:
    • Anträgen auf Finanzhilfe
    • Businessplänen
    • Feasibility-Studien
    • Finanzmodellen
    • Analyse der Sozialkosten und -Vorteile.

Unterstützung beim Antragstellungsverfahren

Nach der Antragstellung beginnt die Phase seiner Bewertung durch die Durchführungsbehörden und der Vornahme von eventuellen Änderungen und Ergänzungen zur Dokumentation oder der Bestimmung von Voraussetzungen für die zulässige Förderung. In allen diesen Phasen bieten wir den Antragstellern unsere Unterstützung an.  

Unterstützung bei der Abrechnung des Projektes

  • Bedienung des Prozesses der Abrechnung der Subvention. Nach dem Erhalt einer Subvention ist der Antragsteller verpflichtet, die im Vertrag mit der Durchführungsbehörde enthaltenen Verpflichtungen termingemäß und gründlich zu erfüllen. Die vorgenannten Verpflichtungen betreffen u.a.: vertragsgemäße Abwicklung des Investitionsprojektes sowie eine Reihe von Tätigkeiten, die mit Berichterstattung und Bereitstellung von Informationen verbunden sind.  
  • Audit. Jeder Antragsteller ist verpflichtet, die Richtigkeit der Verwendung von gewährten Mitteln zu überwachen und zu kontrollieren, oft auch, die Audit gemäß dem bestimmten Verfahren durchzuführen. Nur wenn diese Pflichten richtig erfüllt werden, können weitere Mittel überwiesen und das Projekt angemessen abgerechnet und abgeschlossen werden.
  • Schulung im Bereich der Abrechnungsgrundsätze.

Projektbezogene Unterstützung

Eine breite Palette von Kompetenzen von TPA Polen lässt die Unternehmer in solchen Bereichen unterstützen, die mit dem Antragsverfahren nicht direkt verbunden sind.

Der Unternehmer, der ein Projekt durchführt, das aus öffentlichen Mitteln kofinanziert wird, kann auf unsere Unterstützung u.a. in folgenden Bereichen zählen:

  • die Gewährung von nicht-öffentlicher Finanzierung der Investition
  • die Suche nach den Finanzierungsquellen für den Eigenbeitrag
  • Pre-Finanzierung von Steuerforderungen und -Schulden
  • Wirtschaftsberatung
  • Steueroptimierung.

Unterstützung Für Die Durchführungsbehörden

Die Unterstützung von TPA umfasst insbesondere:

  • Beratung und Dienstleistungen, die die Fachkenntnisse in Bezug auf das Beihilfesystem bedürfen (Programmverwaltung, Systemkontrollen, Projektkontrollen, Audits, Dokumentation in Bezug auf große Projekte, Bewertung der Möglichkeiten des Antragstellers zur Projektumsetzung)
  • Bewertung von Förderungsprogrammen, darunter die Bewertung der Fortschritte ihrer Umsetzung und Effektivität.