Kommunikation mit den Steuerbehörden

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Steuerrecht


Während der Zeit eines teilweisen Stillstands der wirtschaftlichen Aktivität und der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit während der Epidemie entsteht ein praktisches Problem der Kommunikation mit den Steuerbehörden. Das Anti-Krisen-Schild-Paket geht auf einige dieser Bedürfnisse ein.

Vor allem werden während des Epidemie-Notstands die verfahrensrechtlichen und gerichtlichen Fristen ausgesetzt.

Nach wie vor funktioniert das System der elektronisch signierten e-Deklarationen, MDR-Gateway oder das ePUAP-System.

Für die Zwecke des Steuerstrafgesetzbuches wurde eine erweiterte Möglichkeit vorgesehen, Schreiben einzureichen. Die Anzeigen erfolgen in Papier- oder elektronischer Form oder mündlich in Form eines Protokolls. Elektronisch festgehaltene Schreiben werden mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer durch ein ePUAP-Sicherheitsprofil bestätigten Unterschrift bzw. mit einer persönlichen Unterschrift versehen und mittels elektronischer Kommunikationsmittel, einschließlich des Steuerportals, eingereicht.

Die Einschränkungen bei der Kommunikation haben auch die Verschiebung der Fristen der steuerlichen Berichterstattung zur Folge.

In der Praxis lohnt es sich auch, die Selbstbedienungs-„Post-Automaten“ von der Polnischen Post im Rahmen des 24-Stunden-Zonenservice zu nutzen. Unter den entsprechenden Links finden Sie eine Liste  der verfügbaren Geräte und eine Anweisung für die Nutzung der Post-Automaten.

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