Quellensteuer (WHT)

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Eine der wichtigsten Änderungen der letzten Zeit in der Quellensteuergesetzgebung ist die Einführung eines besonderen Verfahrens für die Einbehaltung und Erstattung dieser Steuer (das so genannte „Pay and Refund“-Verfahren). Dieser Mechanismus besteht darin, dass die Steuer einbehalten werden muss, wenn der Gesamtbetrag der an denselben Steuerpflichtigen gezahlten Forderungen aus Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden im Steuerjahr 2 Mio. PLN übersteigt und dem Steuerschuldner keine so genannte Stellungnahme zur Anwendung von Steuervergünstigungen vorliegt oder die Vertreter des Steuerschuldners keine Erklärung über die Erfüllung der Bedingungen für die Anwendung der Befreiung vorgelegt haben.

Darüber hinaus sind die Quellensteuerschuldner seit einiger Zeit verpflichtet, bei der Anwendung einer Steuerbefreiung oder eines ermäßigten Steuersatzes die so genannte Sorgfaltspflicht zu beachten. Da der Begriff „Sorgfaltspflicht“ in den Bestimmungen der Gesetze über Ertragssteuern nicht definiert ist, kann ihre Einhaltung den Quellensteuerschuldnern (d. h. den Unternehmen, die bestimmte Forderungen zahlen) viele Auslegungs- und praktische Schwierigkeiten bereiten.

Auch die derzeitige Definition des wirtschaftlichen Eigentümers wirft eine Reihe von Zweifeln auf. Die diesbezüglichen Vorschriften verpflichten die Quellensteuerschuldner, die wirtschaftliche Situation der Gegenpartei oder des Anteilseigners zu untersuchen, einschließlich dessen, ob er in dem Land, in dem er ansässig ist, tatsächlich geschäftlich tätig ist.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer neuen Verpflichtungen in jeder Phase Ihrer Quellensteuerabrechnung.

Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir an:

  • Erstellung von steuerlichen Stellungnahmen und Analysen, insbesondere über die Anwendbarkeit von Quellensteuerbefreiungen und -vergünstigungen.
  • Vorbereitung und Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Stellungnahme zur Anwendung von Steuervergünstigungen in Ihrem Namen, die eine Befreiung vom „Pay-and-Refund“-Verfahren ermöglicht.
  • Überprüfung der quellensteuerpflichtigen Zahlungen und Abgabe von Empfehlungen zur Anwendbarkeit geeigneter Steuerbefreiungen oder reduzierter Quellensteuersätze.
  • Durchführung einer steuerlichen Prüfung im Bereich der Quellensteuer, einschließlich:
    – der Überprüfung Ihrer bestehenden und geplanten Zahlungen an ausländische Unternehmen im Hinblick auf die Quellensteuerpflicht,
    – der Überprüfung Ihrer Unterlagen im Hinblick auf die korrekte Anwendung des ermäßigten Satzes/der Quellensteuerbefreiung.
  • Erstellung von Richtlinien zu den für die Sorgfaltsprüfung erforderlichen Unterlagen und Überprüfung der vom Steuerschuldner zusammengestellten Dokumente,
  • Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentation über die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes/der Befreiung von der Quellensteuer (sog. WHT defence file).
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Quellensteuer-Aufzeichnungspflichten (z.B. Erstellung von IFT-2R, PIT-8AR-Meldungen).
  • Entwicklung eines internen Verfahrens zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Prozesse und Pflichten des Quellensteuerschuldners (z. B. korrekte Anwendung ermäßigter Steuersätze/ Befreiung von der Quellensteuer und Zusammenstellung relevanter Dokumente) und wirksame Überprüfung der quellensteuerpflichtigen Zahlungen.
  • Vorbereitung und Einreichung eines Antrags auf Erstattung der Quellensteuer und Vertretung des Kunden während des Verfahrens.
  • Fortbildung für Ihre Mitarbeiter:innen über die Quellensteuerpflichten.
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