Arbeitnehmerfragen

Zurück zu:
COVID-19 – Unterstützung


Mit der Gesetzesnovelle vom 2. März 2020 über Sonderlösungen im Zusammenhang mit der Vorbeugung, Verhütung und Bekämpfung von COVID-19 und anderen Infektionskrankheiten sowie durch sie verursachten Krisensituationen wird eine Reihe von  Möglichkeiten zur Unterstützung von Unternehmen im Arbeitnehmerbereich eingeführt. Sie stellen einen wesentlichen Bestandteil des am 31. März 2020 von Sejm genehmigten sog. Anti-Krisen-Schildes dar.

Unsere Unterstützung im Arbeitnehmerbereich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Lösungen nach dem sog. Anti-Krisen-Schild beinhaltet unter anderem:

  • Hilfestellung bei der Vorbereitung und Stellung der Anträge auf die Befreiung von der Zahlung der Beiträge an die Sozialversicherungsbehörde
  • Hilfestellung bei der Vorbereitung und Stellung der Anträge auf die Stundung der Beiträge an die Sozialversicherungsbehörde sowie der Einkommens-/ und Körperschaftsteuer,
  • Beratung über die verschiedenen Formen der Beihilfen, die im Anti-Krisen-Schild vorgesehen sind,
  • Unterstützung bei der Gewinnung von Beihilfen, die im Anti-Krisen-Schild vorgesehen sind (Beihilfen im Zusammenhang mit dem Schutz der Arbeitsplätze und dem Umsatzrückgang, Leistungen wegen Arbeitsausfall, Beziehungen zur Sozialversicherungsbehörde),
  • Hilfestellung bei der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und Vereinbarungen zur Erlangung der Finanzierung.

Die neue Vorschriften geht davon aus, dass den Arbeitgebern weitere Möglichkeiten gegeben werden, auf die aufgetretene Krise, von der der Arbeitsmarkt stark betroffen ist und die dort noch monatelang zu spüren sein wird zu reagieren. Wenn Sie an den oben unten problemen interessiert sind, stehen Ihnen das Anwälten von der Kanzlei Baker Tilly Woroszylska Legal.


Kontakt mit unseren Experten

Wenn Sie an den oben genannten Programmen interessiert sind, stehen Ihnen die Experten von TPA Poland und von der Anwaltskanzlei Baker Tilly Woroszylska Legal zur Verfügung, die Sie in jedem der oben genannten Bereiche fachlich unterstützen werden. Das Beraterteam von TPA Poland und den Anwälten von der Kanzlei Baker Tilly Woroszylska Legal vereint alle erforderlichen Kompetenzen in dieser Art von Beratung.